Tauchvorschriften
Jeder Taucher, der nicht mindestens die Ausbildung eines CMAS-Zweisterne, PADI ADVANCED oder eine diesen entsprechende Ausbildung vorweisen kann, muss in Begleitung eines Tauchlehrers, der für die Sicherheit der begleitenden Person verantwortlich ist, tauchen. Dieser Tauchlehrer muss eine maltesische Tauchlehrer-Erlaubnis besitzen, die ihm unter anderem ermöglicht, Flaschen für seine Schüler auszuleihen.
Tauchgenehmigung
Taucher, die unabhängig von einem Lehrer tauchen möchten, benötigen eine lokale Tauchgenehmigung. Erforderlich sind dazu:
- Antragsformular (erhältlich in allen Tauchbasen/Shops)
- Kopien der Tauchqualifikationen (mindestens CMAS Two Star, PADI ADVANCED oder gleichstehende Ausbildung)
- Kopie eines gültigen, medizinischen Gesundheitszeugnisses
- Zwei Passphotos
Diese Unterlagen werden dann von der Basis an das DEPARTMENT OF HEALTH weitergeleitet. Bis zur Aushändigung Ihrer Tauchgenehmigung kann auch schon einmal eine Woche vergehen. Tauchen können Sie dennoch sofort: sollten Sie bis dahin einmal kontrolliert werden, können Sie sich auf Ihre Basis berufen.
Tauchlehrer, die eine Tauchlehrer-Erlaubnis beantragen möchten, müssen ein spezielles Formular ausfüllen und ebenfalls die oben genannten Unterlagen beilegen. Das medizinische Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Medizinische Gesundheitszeugnisse können gegen eine geringe Gebühr auch direkt vor Ort ausgestellt werden.
Von Michael Scharrer, www.no-bubbles.de
Erstveröffentlichung: 2001
